Private Krankenversicherung wechseln – der Leitfaden

Ob Wechsel von der Gesetzlichen in die PKV, Tarifwechsel innerhalb der PKV oder Anbieterwechsel: Diese Übersicht zeigt Voraussetzungen, Fristen und Stolpersteine.

Drei Wege, die Krankenversicherung zu wechseln

1

GKV → PKV

Für Angestellte nur ab der Jahresarbeitsentgelt-Grenze sowie für Selbstständige und Beamte. Gesundheitsprüfung des neuen Versicherers entscheidet über Annahme und Zuschläge.

2

Tarifwechsel in der PKV

Wechsel in einen anderen Tarif beim gleichen Versicherer – meist ohne neue Gesundheitsprüfung (Übertragung von Alterungsrückstellungen teilweise möglich).

3

PKV → anderer PKV-Versicherer

Möglich bei Vergleichbarkeit der Tarife (Basistarif überall). Alterungsrückstellungen werden beim Versichererwechsel übertragen.

Voraussetzungen und Fristen im Überblick

  • Übergang GKV → PKV: Angestellte müssen die Jahresarbeitsentgelt-Grenze überschreiten (Wert wird jährlich angepasst); Selbstständige können sich frei entscheiden
  • Kündigung GKV: mit 2 Monaten Frist zum Monatsende (§ 175 SGB V) – die PKV sollte erst nach positiver Gesundheitsprüfung gekündigt werden
  • Kündigung PKV: in der Regel 3 Monate zum Ende der Versicherungsperiode – meist zum Jahresende, bei jüngerem Vertrag zum Vertragsjubiläum
  • Beratungsprotokoll ist Pflicht: Bei jedem PKV-Abschluss dokumentiert der Vermittler die Beratung (§ 117 VVG) – Sie erhalten eine Kopie
  • Zurück in die GKV ist später nur eingeschränkt möglich (z. B. bei Gehaltsabsturz unter die Grenze, für Selbstständige kaum) – die Entscheidung gut abwägen
  • Anwartschaft sichern: Wer jetzt nicht wechseln will, aber spätere Optionen offen halten möchte, kann eine günstige Anwartschaft abschließen

Das Wichtigste in Zahlen

Kündigungsfrist Gesetzliche Krankenversicherung2 Monate zum Monatsende
Übliche Kündigungsfrist PKV3 Monate zum Laufzeitende
Beitragsentwicklung PKVsteigt mit dem Alter (Alterungsrückstellungen dämpfen)
Beratungsdokumentationgesetzlich vorgeschrieben bei Abschluss
Rückkehr GKV aus freiwilliger PKVnur in engen Ausnahmefällen

Häufige Fragen

Was passiert mit Vorerkrankungen?

Der PKV-Anbieter prüft den Gesundheitszustand bei Antragstellung. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder in Einzelfällen zur Ablehnung führen. Ehrliche Angaben sind Pflicht – unrichtige Angaben können den Vertrag später gefährden.

Ist die PKV günstiger als die GKV?

Für jüngere Gutverdiener und Selbstständige oft zunächst ja – die Beiträge steigen aber mit dem Alter und hängen von Tarif und Gesundheitszustand ab. Während der Krankengeldphasen (Elternzeit, längere Erwerbsminderung) fällt bei Angestellten zudem der Arbeitgeberzuschuss weg und der Beitrag muss allein getragen werden.

Kann ich als Selbstständiger jederzeit in die PKV?

Grundsätzlich ja – die Gesundheitsprüfung des gewählten Tarifs entscheidet über die Konditionen. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist später nur unter engen Voraussetzungen möglich, z. B. bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit unter der Jahresarbeitsentgelt-Grenze.

Was leistet eine Anwartschaftsversicherung?

Sie „friert” den Gesundheitszustand zum Abschlusszeitpunkt ein: Wer später in die PKV wechselt, wird für die damals gemachten Angaben nicht erneut geprüft. Sinnvoll etwa vor geplanter Selbstständigkeit oder bei absehbarem Gehaltsanstieg.

Wie vergleiche ich PKV-Tarife sinnvoll?

Nie nur den Beitrag vergleichen: Erstattungsbeträge (ambulant, zahnärztlich, stationär), Selbstbeteiligung, Optionstarife, Beitragsentlastung im Alter und die Dauer der Preisgarantie sind mindestens ebenso wichtig. Ein unabhängiger Vergleich mit individuellen Angebotsanfragen lohnt sich.